Bericht - 14. Fachtagung "Leben und Sterben" 2011

Die Wünsche des Menschen am Lebensende

Rückt das Lebensende eines Menschen näher, stellt sich die Frage, wie die letzten Monate oder Wochen eines sterbenden Menschen gestaltet werden können. Was aber sind die Wünsche eines Menschen an seinem Lebensende? Dieser Frage widmete sich die 14. Fachtagung “Leben und Sterben” am Mittwoch, 16.11.2011, im Bürgerhaus in Gießen-Kleinlinden. Die Fachtagung wurde vom Hessischen Sozialministerium veranstaltet und von der HAGE e.V., Arbeitsbereich KASA organisiert.

Im Mittelpunkt der Fachtagung standen die Wünsche des Menschen am Lebensende. In der täglichen Arbeit mit sterbenden Menschen treffen wir immer wieder auf neue Situationen. Keine Begleitung und Versorgung sterbender Menschen gleicht einer anderen. Und so werden Angehörige, Pflegende, Ärzte, Seelsorger, Sozialarbeiter, Vertreter von Krankenkassen und , ehrenamtliche Begleiter und alle, die an der Versorgung und Begleitung sterbender Menschen beteiligt sind, immer wieder in ihrem Handeln herausgefordert.

Die Fachvorträge am Vormittag gaben einen Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen bei der Erfüllung von Wünschen sterbender Menschen aus juristischer Sicht, aus Sicht eines Versorgungsteams und aus ethischer Sicht.
In den fünf Arbeitsgruppen am Nachmittag, in denen sich die Teilnehmenden alle mit den gleichen Fragen beschäftigten, wurde rege diskutiert. Leitfragen für die Diskussion waren dabei

  • Was wird bisher getan, um die Wünsche der Menschen für die Zeit am Lebensende in Erfahrung zu bringen?
  • Welche Rolle spielen dabei die Angehörigen?
  • Welche Rolle spielt das Zusammenspiel der Professionen dabei?
  • Wie kann eine gute Begleitung eines Menschen am Lebensende nach seinen Wünschen gelingen?
  • Was tun Sie in Ihrer Einrichtung, um zu guten Entscheidungen zu kommen?

Die Fachtagung bot die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand der juristischen Rahmenbedingungen zu informieren. Gleichzeitig konnten eigene Erfahrungen eingebracht, sich über Beispiele guter Praxis ausgetauscht und Anregungen für den eigenen Arbeitsalltag gesammelt werden.

Wichtig war den Teilnehmenden, dass nicht über den sterbenden Menschen, sondern mit ihm gesprochen werden soll. Die Wünsche zu äußern benötigt Bedenkzeit. Auch wir können nicht auf Anhieb unsere Wünsche äußern. So wird auch ein Mensch am Lebensende nicht nur ein Mal nach seinen Wünschen zu befragen sein. Eine Patientenverfügung ist eine Möglichkeit, um ins Gespräch zu kommen, kann aber nicht alle Situationen und Wünsche erfassen. Wir müssen im Alltag der Begleitung sterbender Menschen mit ihnen sprechen, nachfragen und zuhören. Und wir sollten hinhören, wenn ein Mensch am Lebensende Wünsche äußert und nicht die Wünsche hören, die wir im „Angebot“ haben, d.h. die wir erfüllen können. Ebenso ist zum Gelingen der Begleitung eines Menschen am Lebensende die Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen, der Haupt- und Ehrenamtlichen auf gleicher Augenhöhe unerlässlich.

Die etwa 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachtagung äußerten sich positiv über die Veranstaltung. Nachdem in den vergangenen Jahren thematisch Institutionen im Zentrum der Fachtagungen standen, wie beispielsweise die Begleitung im Altenpflegeheim, im Krankenhaus oder durch ein Palliative Care Team, rückte die diesjährige Fachtagung den sterbenden Menschen wieder in den Mittelpunkt.

Wir danken ganz herzlich allen, die zum Gelingen der diesjährigen Fachtagung “Leben und Sterben” beigetragen haben.