Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnis für Gesundheit bis 31.12.2021 verlängert

Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen

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Auch 2021 fördert das GKV-Bündnis für Gesundheit Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen. Kommunen können Projektmittel für bis zu zwei gesundheitsfördernde Vorhaben beantragen, die insbesondere die Gesundheit von Menschen in sozial und gesundheitlich benachteiligten Situationen verbessern sollen. Ziel ist es in Lebenswelten wie z.B. in Kitas, Schulen oder Senioreneinrichtungen Angebote zu schaffen, die sich positiv auf die Gesundheit auswirken, zum Beispiel, indem Gelegenheiten zur Bewegung geschaffen werden. Kommunen können die Förderung allein oder in Kooperation mit einem Partner (z. B. Sportverein, Einrichtung der Suchthilfe, Wohlfahrtsverband) beantragen. Zentrale Anlaufstelle für die Kommunen bleiben die Programmbüros des GKV-Bündnisses für Gesundheit in den Bundesländern. Sie bieten persönliche Beratung zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien an und beantworten Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Vorhaben. Die Frist für die Zielgruppenspezifische Projektförderung wurde bis zum 31.12.2021 verlängert.

Hier geht es zu den Kontaktdaten des Programmbüros in Hessen.