Erleichterte Qualifizierung für Nachbarschaftshelfer*innen

Ab dem 1. Oktober 2022 können Leistungen von Nachbarschaftshelferinnen oder Nachbarschaftshelfern weiterhin über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Wichtig ist, dass diese als Anbieterinnen und Anbieter nach der Pflegeunterstützungsverordnung durch die zuständige Anerkennungsbehörde anerkannt sind.

Um die Anerkennung von Nachbarschaftshilfeangeboten dauerhaft zu erleichtern, ist ab dem 01. Oktober 2022 nicht mehr ein Pflegekurs nötig – die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist ausreichend. Dieser darf zum Zeitpunkt des erstmaligen Einsatzes nicht länger als drei Jahre zurückliegen. 

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu der zuständigen Anerkennungsbehörde wird empfohlen.

Weitere Informationen: https://soziales.hessen.de