Handlungsanleitungen

Die „Fachlichen Handlungsanleitungen für interdisziplinäre Leistungen“ beschreiben konkret Tätigkeiten aus den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Der Förderort Schule wird damit als Behandlungsort, unter Berücksichtigung festgelegter Voraussetzungen, anerkannt. Interdisziplinär pädagogische und medizinisch-therapeutische Leistungen aus den genannten Fachgebieten können dadurch zusammengeführt werden.